1.
Programmbeschreibung
2.
Installation
3.
Konfiguration
4.
sichern von Daten
5.
Lizensbestimmungen
1. Programmbeschreibung
Das Programm "SAVSPLF" bzw. "RSTSPLF" dient der Sicherung und Rückspeicherung von Druckdateien jeder Art auf einem System IBM AS/400.
Wobei alle verfügbaren Attribute wieder hergestellt werden. Das Programm ist in der Lage Druckdateien von jedem auf jedes Release (ab V3R2M0) umzusetzen! Dabei gehen nicht unterstützte Attribute verloren (5.4.0 -> 3.2.0)
Während der interaktiven Verarbeitung wird der Verarbeitungsstand und der bisher benötigte Speicher in Kb angezeigt.
Es ist möglich, die als *USRSPC gesicherten Druckdateien sofort auf ein Gerät zu sichern. Dabei wird von der Anwendung der Befehl "SAVLIB" benutzt.
Durch die Namenskonvension der Userspaces ist die Verarbeitung wie folgt begrenzt:
- es können maximal 999999 Druckdateien gesichert werden
- jede Druckdatei kann maximal 1000 * 16Mb groß sein (ca. 2500000 Seiten)
Pro Druckdatei werden mindestens zwei Userspaces erstellt. Jeweils einer für die Attribute und mindestens einer für die Druckdaten (bei großen Dateien bis zu 1000).
Alle Userspaces mit Attributinhalt beginnen mit "A" - alle Userspaces mit Dateninhalt beginnen mit "S"!
Alle erfolgreich zur Rückspeicherung verarbeiteten USRSPC werden bei entsprechend gesetztem Parameter von "A*" in "B*" umbenannt. Dadurch kann im Fehlerfall (Abbruch des Programmes) nach erfolgter Korrektur wieder an der Abbruchstelle mit der Verarbeitung fortgesetzt werden. Nach der erfolgreichen Umbenennung aller USRSPC mir dem Befehl RNMUSRSPC (B* -> A*) können natürlich alle Druckdateien noch einmal hergestellt werden!
Soll ein USRSPC von der Verarbeitung ausgeschlossen werden, verschieben Sie den Attribut- USRSPC in eine andere Bibliothek oder benennen Sie ihn um (z.B. C*).
- Plattenspeicher in ausreichender Größe
- OS/400 Betriebssystem ab Version V3R2M0 bis V5R2M0
- Programmbibliothek für „SAVSPLF“
2. Installation
Legen Sie den mitgelieferten Datenträger in das Bandlaufwerk ein, melden Sie sich als Benutzer mit *SECOFR – Berechtigung an (QSECOFR) und starten Sie folgenden Befehl:
RSTLIB LIB(SAVSPLF) DEV(TAPxx)
MBROPT(*ALL) ALWOBJDIF(*ALL)
(TAPxx ist Ihr Bandgerät)
Oder gehen Sie nach der aus dem Internet heruntergeladenen Installationsanweisung vor.
3. Konfiguration
geben Sie folgende Befehle ein
ADDLIBLE SAVSPLF
GO SPLF - Auswahl 31 - geben Sie den Lizenzcode ein
4. sichern von Daten
Geben Sie den Befehl SAVSPLF ein und drücken Sie F4 ! (SPLF Auswahl 1)
Geben Sie die Bibliothek in welche gesichert werden Soll an.
ACHTUNG!!!
Ist diese Bibliothek vorhanden wird Sie
gelöscht und neu erstellt!!!!
Geben Sie
deshalb nur Bibliotheksnamen an die noch nicht existieren oder gelöscht werden
können!
Lassen Sie den Parameter LIB auf "*JOB" stehen erstellt das Programm eine Bibliothek mit dem Namen:
"SSPLyyyyyy" , wobei yyyyyy die Nummer des Job's ist der das Programm aufruft!
Optional können Sie eine Band- oder Disketteneinheit angeben - die Bibliothek wird dann darauf gesichert!
Alle anderen Parameter haben die gleiche Funktion wie im Systembefehl WRKSPLF!!!
Geben Sie den Befehl RSTSPLF ein und Drücken Sie F4!!! (SPLF Auswahl 11)
Geben Sie die Bibliothek an, aus der die Druckdateien wieder hergestellt werden sollen. Befindet sich die Bibliothek auf einem Datenträger, so können sie optional die Einheit angeben - die Bibliothek wird dann von da zurückgespeichert!
Es ist empfehlenswert der Parameter RNMUSRSPC auf "*YES" zu belassen - insbesondere wenn auf fremden Systemen, nach sehr langer Zeit oder sehr viele Druckdateien hergestellt werden sollen.
Zwei mögliche Fehlerquellen werden vom Programm überwacht und korrigiert:
- der USER, welcher die Druckdatei hergestellt hat, existiert nicht (nicht mehr) - es wird das Benutzprofil des Rückspeicherungsjob's für die Erstellung der Druckdatei benutzt
- der USER, welcher die Druckdatei hergestellt hat, besitzt nicht die entsprechenden Rechte die geforderte Outputpriority (OUTPTY) zu benutzen (<5), da die Druckdatei mit übernommener Berechtigung erstellt wurde - der Parameter OUTPTY wird auf den Wert 5 gesetzt!
Geben Sie den Befehl WRKSAVSPLF (F4) ein, um ausgewählte Spoolfiles sichern zu können! (SPLF Auswahl 2)
Es handelt sich hierbei um einen Dialog wie WRKSPLF, mit dem Unterschied des zusätzlichen Auswahlpunktes 10 – sichern! Die angegebene Bibliothek muß nicht leer sein.
Geben Sie den Befehl WRKRSTSPLF (F4) ein. (SPLF Auswahl 12)
In diesem Dialog können Sie mit gesicherten Spoolfiles arbeiten und diese auch einzeln zurückspeichern!
5. LIZENZBEDINGUNGEN
zu SAVALL400 und SAVSPLF incl. aller
gelieferten Bestandteile
der Software.
1. VERTRAGSGEGENSTAND:
Serviceagentur
Eckardt, nachfolgend auch Autor genannt, gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche
Lizenz für das gelieferte Produkt. Sie erhalten das Recht, die erworbene
Software auf einem System IBM AS/400 zu nutzen.
Das Eigentum
und die Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte an der Software verbleiben
nach wie vor beim Autor. Sie erkennen das Eigentum und alle Urheberrechte
an Software, Sicherungskopien und Dokumentation seitens des Lizenzgebers
an. Die Software nicht kostenpflichtig oder kostenfrei weiter gegeben, lizensiert,
vermietet oder verleast werden.
Die Verantwortung
für die vertragsgemäße Nutzung der Lizenzprogramme liegt beim Käufer der
Programme.
2. KOPIERVERBOT:
Das lizensierte
Programm sowie die schriftliche Dokumentation darf von Ihnen weder ganz noch
auszugsweise kopiert werden mit Ausnahme der Herstellung einer Kopie der
Software zu Sicherungszwecken.
3. ÜBERTRAGUNG:
Die Übertragung
von Rechten und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag auf Dritte ist nur mit
Zustimmung von Serviceagentur Eckardt möglich.
4. ÄNDERUNGSVERBOT:
Sie dürfen
an der lizensierten Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte
vornehmen lassen. Sie dürfen die Software nicht in Ihre Bausteine auflösen,
nicht in Objektcode verwandeln, entschlüsseln, nachahmen oder in anderer
Weise als im Vertrag vorgesehen nutzen.
5. SCHADENERSATZANSPRUCH:
Die Schutz-
und Urheberrechte an der lizensierten Software stehen
der Serviceagentur Eckardt zu. Sie können für jede Verletzung der Schutzrechte,
die Sie zu vertreten haben, vom Autor in Anspruch genommen werden. Sie erkennen
für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen eine aus dieser Vereinbarung sich
ergebenden Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von DM 10.000,- an.
Die Vertragsstrafe ist an Serviceagentur Eckardt zu zahlen. Dieses schließt
das Geltendmachen von Schadenersatz im Falle höheren Schadens nicht aus.
6. GEWÄHRLEISTUNG
UND HAFTUNG:
Ihnen ist
bekannt, daß nach dem heutigen Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen
und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können.
Daher ist der Gegenstand des Vertrages eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung
und Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. Bei innerhalb von 30 Tagen
ab Übergabe an den Kunden geltend gemachten Abweichungen der Programme von
der Programmbeschreibung hat der Kunde das Recht, die fehlerhafte Software
an seinen Lieferanten zurückzuschicken und die Lieferung einer neuen Programmversion
zu verlangen. Ist Nachbesserung nicht möglich oder schlagen drei Nachbesserungen
fehl, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages, wobei
evtl. angefertigte Kopien zu vernichten sind. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche
sind ausdrücklich ausgeschloßen.
Nachbesserungen
schließen auch die Lieferung einer neuen Programmversion mit unterschiedlichem
Leistungsumfang ein. Lehnt der Kunde die Abnahme einer neuen Programmversion
ab, ist der Autor von allen Verpflichtungen befreit.
Serviceagentur
Eckardt übernimmt keine Gewähr, daß die Programme
absolut fehlerfrei sind oder die Programmfunktionen den Anforderungen des
Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Wahl mit anderen Programmen
zusammenarbeiten, auch dann nicht, wenn dadurch der Wert oder die Tauglichkeit
zu dem nach dem Produktangebot beschriebenen und dadurch vorausgesetzten
Gebrauch aufgehoben oder wesentlich vermindert wird. Ebenso ist eine Haftung
für entgangenen Gewinn, für Schäden an oder Verlust der gespeicherten Daten
sowie für andere mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden ausgeschlossen,
soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Serviceagentur
Eckardt vorliegt. Etwaige Schadensersatzansprüche sind in der Höhe auf die
entrichtete Lizenzgebühr beschränkt. Gewährleistungsansprüche erlöschen in
jedem Fall sechs Monate nach Lieferung.
7. LIZENZBESTIMMUNGEN
ANDERER HERSTELLER:
Sollte das
Lizenzprodukt eine zusätzliche Software enthalten oder dieser eine zusätzliche
Software beigelegt sein, gelten zusätzlich die Nutzungs- und Lizenzbedingungen
des Herstellers von der mitgelieferten Software.
8. WIRKSAMKEIT
VON VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Sollten einzelne
oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten
Zweck möglichst nahe kommt. Der Erfüllungsort ist Gersdorf (09355). Alleiniger
Gerichtsstand ist Hohenstein-Ernstthal. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.